Hochseeausweis

Führerausweis für Hochseeyachten…

Der Hochseeausweis berechtigt zur Führung von nicht kommerziell betriebenen Vergnügungsyachten auf See (Segel- oder Motoryachten). Er ist weltweit ohne geografische oder Schiffsgrössenbeschränkung gültig.

Der Lehrgang dient als gezielte Vorbereitung auf die Theorieprüfung für den Hochseeausweis (International Certificate for Operators of Pleasure Craft). Der Kursstoff wird praxisbezogen vermittelt. Die Referenten sind alles erfahrene Skipper, welche sich durch ein umfassendes Wissen auszeichnen.

Für den Hochseeausweis werden neben der bestandenen Theorieprüfung ein kantonaler Schiffsführeraus-weis, Nachweise über Praxis auf See (1000 Seemeilen für Kat. Segel / 500 Seemeilen für Kat. Motor), ein Nachweis über eine Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen (Nothelferausweis, nicht älter als 6 Jahre), sowie je ein Attest über genügendes Seh- und Hörvermögen vorausgesetzt.

   
Dauer 16 Abende, jeweils am Montag
bei genügend Anmeldungen findet jeweils am Dienstag ein Parallelkurs statt
Daten 26. Oktober 2009 bis 8. März 2010, von 19.30 bis 22.00 Uhr
zwischen Weihnachten und Neujahr sowie in den Sport- & Fasnachtsferien findet kein Kurs statt
Kursgeld CCS-Mitglieder und Auszubildende bis 25 Jahre CHF 720.- / Nichtmitglieder CHF 820.-
(inkl. ausführliche Kursunterlagen, Seekarten, Gezeitentafeln, Leuchtfeuerverzeichnis, Kursdreiecke, Kartenzirkel usw. im Wert von CHF 290.-; exklusiv Prüfungsgebühren)
Kursort Umschlags AG (UAG), St. Jakob-Strasse 222, 4052 Basel
Kursleiter Urs Castelberg
Kursinhalt Grundlagen der terrestrischen Navigation, Gebrauch von Seekarten und Kartenbesteck, Kursverwandlung und Stromnavigation, Koppeln, Peilungen, Bestimmung des Schiffsortes mit Hilfe verschiedener Methoden, Gezeitenberechnungen, Betonnung, Leuchtfeuer, Seerecht, Meteorologie, Übungen und Probeprüfungen
Bedingungen
  • Der Besitz des Schifffahrt-Führerausweises (Binnen) der Kategorie D oder A ist für das
    Verständnis des Kursstoffes von Vorteil.
  • Der vermittelte Stoff sollte zu Hause vertieft werden. Die Kursunterlagen enthalten dazu entsprechende Übungen.
  • Für das Selbststudium ist ein wöchentlicher Zeitaufwand von 3 – 4 Stunden einzuplanen.
  • Auszubildende bis zum 25. Lebensjahr müssen mit der Anmeldung eine Kopie des gültigen Studienausweises zustellen. Ohne Ausbildungsbestätigung kann kein reduzierter Kursbeitrag geltend gemacht werden.
   
Die Theorieprüfung kann unmittelbar nach Kursabschluss in der Region abgelegt werden. Das Aufgebot er-halten die Kandidaten und Kandidatinnen direkt von der Prüfungsstelle.